Justizvollzugsanstalt Büren

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Zuständigkeit

Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Büren
Oberlandesgerichtsbezirk Hamm

Die Vollstreckungszuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Büren richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Justizvollzugsanstalt Büren ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzuges. Sie ist zuständig für den Vollzug von Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen sowie für die Abschiebungshaft für Frauen und Männer.

Folgende Haftarten werden vollzogen:


- Freiheitsstrafe bis unter 3 Monate (Männer)
- Ersatzfreiheitsstrafe an Männer (soweit nicht in Unterbrechung von Untersuchungshaft oder Abschiebungshaft)
- Abschiebungshaft an Frauen und Männer

 

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Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen


 


Länderverteilung

Länderverteilung der Insassen (Abschiebungshaft)
Auf diesem Diagramm sehen Sie die Aufteilung nach Länder der hier inhaftierten Abschiebungsgefangenen.
Diagramm Länderaufteilung


 

© Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Büren, 2012