Hinweis: Ein barrierefreier Besuch für Rollstuhlfahrer unserer Justizvollzugsanstalt ist gegeben.
Strafhaft
Besuchszeiten sind:
Montag: Einlass von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr, Besuchsende 18:00 Uhr
Mittwoch: Einlass von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr, Besuchsende 16:00 Uhr
Sonntag: Einlass von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr, Besuchsende 17:00 Uhr
Sonnabends und an Wochenfeiertagen ist kein Besuchereinlass.
Pro Besuchergruppe werden maximal 3 Erwachsene plus Kinder zugelassen.
Als Einlassdokumente benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder ein Passersatzpapier. Führerscheine und ähnliche Dokumente reichen nicht aus.
Die Besuchszeit ist auf maximal 4 Stunden pro Monat festgelegt und ist zuvor schriftlich vom Gefangenen zu beantragen.
Mitbringen von Sachen
Sie können mitbringen: Telefonkarten, Briefmarken, Hörfunkgeräte und Bekleidung
Abschiebungshaft (Frauen und Männer)
Sie können ohne zeitliche Beschränkungen zum Besuch kommen.
Kommt es innerhalb der Woche zu hohem Besucheraufkommen, muss die Besuchszeit begrenzt werden.
Besuchszeiten sind:
Montag, Dienstag, Freitag:
Einlass von 09:00 Uhr - 16:30 Uhr, Besuchsende 17:30 Uhr
Mittwoch, Donnerstag:
Einlass von 09:00 Uhr - 15:00 Uhr, Besuchsende 16:00 Uhr
Sonntag:
Einlass von 09:30 Uhr - 16:00 Uhr, Besuchsende 17:00 Uhr
Hinweis: Aufgrund des hohen Besucheraufkommens ist die Besuchszeit am Sonntag auf 1 Stunde begrenzt.
Sonnabends und an Wochenfeiertagen ist kein Besuchereinlass. An Wochenfeiertagen gelten besondere Regelungen.
Pro Besuchergruppe werden maximal 3 Erwachsene plus Kinder zugelassen.
Als Einlassdokumente benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder ein Passersatzpapier. Führerscheine und ähnliche Dokumente reichen nicht aus.
Mitbringen von Sachen
Die von Ihnen für die Insassen mitgebrachten Sachen dürfen beim Besuch nicht direkt ausgehändigt werden, sondern sind den zuständigen Dienststellen zur Kontrolle zu übergeben.
Sie können mitbringen: Geld, Telefonkarte, Ausweispapiere, Bekleidung
Bei Bekleidung beachten Sie bitte, dass die Fluggesellschaften im Falle einer Abschiebung nur Fluggepäck bis zur Höchstgrenze von 20 Kilogramm zulassen
Sie dürfen auch 16,00 Euro in Münzen zum Besuch mitnehmen und davon im Besuchsraum Automatenwaren ziehen.
Für Insassen können auch Pakete abgegeben werden, sofern eine Paketmarke beantragt wurde.