Justizvollzugsanstalt Büren

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Besuchsregelung

Informationen für Besucher von Straf- und Abschiebungsgefangene
Hinweis: Ein barrierefreier Besuch für Rollstuhlfahrer unserer Justizvollzugsanstalt ist gegeben.

Strafhaft

Besuchszeiten sind:

Montag: Einlass von 10:00 Uhr - 17:00 Uhr, Besuchsende 18:00 Uhr

Mittwoch: Einlass von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr, Besuchsende 16:00 Uhr

Sonntag: Einlass von 10:00 Uhr - 16:00 Uhr, Besuchsende 17:00 Uhr

Sonnabends und an Wochenfeiertagen ist kein Besuchereinlass.

Pro Besuchergruppe werden maximal 3 Erwachsene plus Kinder zugelassen.

Als Einlassdokumente benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder ein Passersatzpapier. Führerscheine und ähnliche Dokumente reichen nicht aus.

Die Besuchszeit ist auf maximal 4 Stunden pro Monat festgelegt und ist zuvor schriftlich vom Gefangenen zu beantragen.

Mitbringen von Sachen

Sie können mitbringen: Telefonkarten, Briefmarken, Hörfunkgeräte und Bekleidung


Abschiebungshaft (Frauen und Männer)

Sie können ohne zeitliche Beschränkungen zum Besuch kommen.
Kommt es innerhalb der Woche zu hohem Besucheraufkommen, muss die Besuchszeit begrenzt werden.

Besuchszeiten sind:

Montag, Dienstag, Freitag:transparEinlass von 09:00 Uhr - 16:30 Uhr, Besuchsende 17:30 Uhr

Mittwoch, Donnerstag:transparEinlass von 09:00 Uhr - 15:00 Uhr, Besuchsende 16:00 Uhr

Sonntag: transpar Einlass von 09:30 Uhr - 16:00 Uhr, Besuchsende 17:00 Uhr

Hinweis: Aufgrund des hohen Besucheraufkommens ist die Besuchszeit am Sonntag auf 1 Stunde begrenzt.

Sonnabends und an Wochenfeiertagen ist kein Besuchereinlass. An Wochenfeiertagen gelten besondere Regelungen.

 

Pro Besuchergruppe werden maximal 3 Erwachsene plus Kinder zugelassen.

Als Einlassdokumente benötigen Sie einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder ein Passersatzpapier. Führerscheine und ähnliche Dokumente reichen nicht aus.

 

Mitbringen von Sachen

Die von Ihnen für die Insassen mitgebrachten Sachen dürfen beim Besuch nicht direkt ausgehändigt werden, sondern sind den zuständigen Dienststellen zur Kontrolle zu übergeben.

Sie können mitbringen: Geld, Telefonkarte, Ausweispapiere, Bekleidung

Bei Bekleidung beachten Sie bitte, dass die Fluggesellschaften im Falle einer Abschiebung nur Fluggepäck bis zur Höchstgrenze von 20 Kilogramm zulassen

Sie dürfen auch 16,00 Euro in Münzen zum Besuch mitnehmen und davon im Besuchsraum Automatenwaren ziehen.

Für Insassen können auch Pakete abgegeben werden, sofern eine Paketmarke beantragt wurde.


 

© Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Büren, 2012